Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des Käufers
werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich
von GBelectronics bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus
unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn GBelectronics
eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches
gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. GBelectronics hält sich vor,
einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen
etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 25% über- bzw. unterschritten
werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie vom
Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von GBelectronics zumutbar sind. Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage
als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da
unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise
verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich
der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand
ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den
Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind in der Auftragsbestätigung
von GBelectronics genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen
von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen
GBelectronics zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient
der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während
der Laufzeit des Abrufvertrags berechtigt GBelectronics zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch GBelectronics. Sämtliche Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen
sind von GBelectronics nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu
zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann
der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
GBelectronics ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung
länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und
Leistungszeit durch Gründe, die nicht von GBelectronics zu vertreten sind, kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten
Umstände kann sich GBelectronics nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich
benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den GBelectronics zu vertreten hat, haben Kaufleute
unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald
die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager von GBelectronics verlassen hat. GBelectronics versichert jedoch
die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich
begehrt. Bei Sendungen an GBelectronics trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere
das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei GBelectronics, sowie die gesamten
Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck
oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden
Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden,
wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind und unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in
Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich an Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen zu leisten. Wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine
Bank einen Scheck nicht einlöst, ist GBelectronics zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen
werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen GBelectronics gegenüber
dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn GBelectronics andere
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält
GBelectronics weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. GBelectronics steht das Recht zu, den im
Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist
GBelectronics berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssätzen für offene Kontokredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-,
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. GBelectronics ist berechtigt, ihre Forderungen
abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
GBelectronics behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung
gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher
Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von GBelectronics
gelieferten oder noch in deren Eigentum stehender Ware erfolgt im Auftrag GBelectronics,
ohne dass daraus Verbindlichkeiten für GBelectronics erwachsen können. Bei Einbau
in fremde Waren durch den Käufer wird GBelectronics Miteigentümer an den neu entstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch GBelectronics gelieferten Waren zu
den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von GBelectronics gelieferte Ware mit
anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand
ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für GBelectronics.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an GBelectronics ab. GBelectronics
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren
Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
GBelectronics hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe
Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks
- ist GBelectronics berechtigt, ohne Vorliegen gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen,
nach Geltendmachen des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter betreten der
Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an
sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der
Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung
GBelectronics die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr
an GBelectronics zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch GBelectronics liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet -
kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%,
so wird GBelectronics auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Ihrer
Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten
25% übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns
gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer
ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine
weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss GBelectronics
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich
mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist GBelectronics frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekt Gerät bzw. Teil
auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe
der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins mit der die Ware
geliefert wurde, an GBelectronics in der Originalverpackung zu senden. Solange der
Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Verbesserung, Wandlung
oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GBelectronics
über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von GBelectronics nicht befolgt,
Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche
Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät
übersenden, bei dem sich herausstellt, das dieses Mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung
zugunsten GBelectronics von 50,- Euro, oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener
höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die
dieser GBelectronics in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei
GBelectronics entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von GBelectronics gelieferten
Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die GBelectronics zu verweisen.
Die Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB
bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen
durch GBelectronics die auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren
gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt
auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann,
berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,
ihre Berechtigung sei durch GBelectronics schriftlich anerkannt und rechtskräftig
festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese
dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf
diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte
haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Software ist
vom Umtausch ausgeschlossen!
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet GBelectronics nur, wenn ihr, bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares
Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
GBelectronics und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht
(EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen
ist, wird nach unserer Wahl Wipperfürth als Gerichtsstand für alle sich mittel-
und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
GBelectronics
ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser
erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt
die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden
mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export
Wir weisen darauf hin,
dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung
erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt
für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom
Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.